Na klar. Sofern Ihr Unternehmen weniger als 50 MWh Strom im Jahr verbraucht. Wenn Ihr Stromverbrauch hauptsächlich nicht gewerblich ist, können Sie außerdem ebenso wie Privatpersonen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % in Anspruch nehmen. Füllen Sie hierfür eine eidesstattliche Erklärung aus. Alle Informationen hierzu erhalten Sie bei der Anmeldung.